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Häufig gestellte Fragen:
Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug, der Unternehmer die vom Verbraucher geleistete Zahlungen zu erstatten. Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Die Übernahme der Leistungen durch den Verbraucher ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung der Ware vereinbarungsgemäß zu tragen.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:
- Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird,
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- Audio-/Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- Bereits geöffnete oder registrierte Garantieverlängerungen.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.